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Juli 2020

befristete Erhöhung Vergütungssätze Primärkrankenassen Thüringen für den Zeitraum 01.07.-31.12.2020

Rehabilitationssport -

Liebe Mitgliedsvereine,

 

nach Verhandlungen auf Landesebene ist es uns gelungen, auch bei den Primärkrankenkassen eine begrenzte Vergütungsanpassung in Höhe von 10 Prozent (auf der Basis der aktuellen Vergütung) im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 abzuschließen.

 

Die AOK Plus formuliert das Ziel so:

 - um die Versorgungsstrukturen zu erhalten

 - die Leistungserbringer in der herausfordernden Situation zu unterstützen und

 - gleichzeitig die bevorstehende Sommerzeit/pause zu berücksichtigen"

 

Dies können wir nur unterstreichen und freuen uns, dass ein Zeichen der Solidarität gesetzt wurde.

 

Zusammenfassend gilt:

  • für den Zeitraum vom 01.05. bis 31.12.2020 wird vom VDEK die Günstigkeitsklausel außer Kraft gesetzt
  • die Vergütungssätze der VDEK werden vom 01.07.2020 bis 30.09.2020 um 10 % ( auf der Basis der aktuellen Vergütung) erhöht
  • die Vergütungssätze der Primärkrankenkassen werden vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 10 % (auf der Basis der aktuellen Vergütung) erhöht

 In der Anlage finden Sie den Nachtrag der Vergütungssätze für den Zeitraum 01.07.-31.12.2020.

befristete Erhöhung Vergütungssätze VdEK für den Zeitraum 01.07.-30.09.2020

Rehabilitationssport -

Liebe Mitgliedsvereine,

seit Beginn der Coronakrise befindet sich der DBS mit verschiedenen Akteuren in Gesprächen zu Ausgleichszahlungen im ärztlich verordneten Rehabilitationssport, nun können wir einen Teilerfolg vermelden.

Der Verband der Ersatzkassen (die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER, DAK-Gesundheit, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die hkk - Handelskrankenkasse und die HEK - Hanseatische Krankenkasse) hat eine Anhebung des Vergütungssatzes um 10% befristet auf das dritte Quartal (01.07.-30.09.2020) angeboten. Gleichzeit bleibt die Günstigkeitsklausel weiterhin bis Ende 2020 ausgesetzt.

Eine aktuelle Übersicht des gültigen Vergütungssatzes für die Ersatzkassen, haben wir im Anhang beigefügt.

Zum jetzigen Zeitpunkt gilt, dass von der Abrechnung von Leistungen die ab dem 01.07.2020 erbracht werden, zunächst abgesehen werden sollte, bis die Vereinbarung hierzu unterzeichnet ist. Der DBS bleibt weiter im Gespräch mit dem Verband der Ersatzkassen.

Auf Landesebene stehen wir mit den Primärkrankenkassen ( die Ortskrankenkassen (AOKn), die Betriebskrankenkassen (BKKn), die Innungskrankenkassen (IKKn), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLG) und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) )in Verhandlung. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt noch keine Entscheidung vor!

Wir werden Sie natürlich über die Entwicklung informieren.

Ihr TBRSV e. V.