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Rehabilitationssport

Antrag auf Kostenübernahme

Rehabilitationssport wird vom Arzt verordnet und durch die Krankenkassen genehmigt. Der Arzt verordnet Rehabilitationssport in dem er das Formblatt 56 ausfüllt. Der Teilnehmer muss dieses dann von der jeweiligen Krankenkasse durch einen Stempel genehmigen lassen. Sobald dies geschehen ist, kann der Patient/Teilnehmer in einer zertifizierten Rehabilitationssportgruppe aktiv werden.

Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von Rehasport

Werte Mitgliedsvereine im TBRSV e.V.,

um bei den Krankenkassen gelistet zu sein müssen alle Rehabilitationssportgruppen beim TBRSV e.V. angemeldet werden. Dazu gibt es ein bundeseinheitliches Anerkennungsverfahren.

In der Hauptvorstandssitzung des deutschen Behindertensportverbandes vom 22.11.2014 wurden die bundesweit gültigen „Richtlinien zur Durchführung des Rehabilitationssports“ per Mehrheitsbeschluss verabschiedet. Mit diesem Beschluss wurden auch die überarbeiteten Formulare zum bundeseinheitlichen Anerkennungsverfahren mit verabschiedet. Sowohl die Richtlinien zur Durchführung, als auch die neuen Formulare sind ab sofort hier erhältlich!

Bitte benutzt ab sofort die neuen Formulare (überarbeitet Stand 01.01.2022)!

Eure Geschäftsstelle des TBRSV e.V.

Institutionskennzeichen

Viele Unternehmensgründer (sonstige Leistungserbinger) stehen vor dem Problem der Erstabrechnung Ihrer Leistungen. Auf dem nachfolgenden Link erhalten Sie eine kurze Anleitung, wie Sie das für die Abrechnung nötige Institutionskennzeichen beantragen.

http://www.dmrz.de/institutionskennzeichen-beantragen.html

Aus- und Fortbildung

Kostenübernahme durch Dritte

Termine Ausbildung

Termine Fortbildung

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