Aus- und Fortbildung
Das Bildungsjahr 2025 steht bereits jetzt in den Startlöchern. Seit heute sind unsere Aus- und Fortbildungsangebote für das Jahr 2025 auf unserer Homepage eingestellt. Auf euch wartet wieder ein abwechslungsreiches Angebot mit Ausbildungen in verschiedenen Profilen, Fortbildungen in Präsenz und als Online-Angebote sowie dezentrale Lehrgangsmöglichkeiten in ganz Thüringen. Eure Anmeldungen nehmen wir wie gewohnt über das Formblatt G1 entgegen.
Dank einer Kooperationsvereinbarung zwischen den Landesverbänden Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist es möglich, für unsere Mitgliedsvereine unser Sortiment zu erweitern. Euch erwarten Kooperationslehrgänge im Profil Neurologie, Intellektuelle Beeinträchtigungen und Psychiatrie sowie verkürzte Aufbaumodule für vorqualifizierte Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen oder Krankengymnast*innen im Profil Innere Medizin und Neurologie. Der TBRSV e. V. richtet zukünftig den verkürzten Kompaktlehrgang für vorqualifizierte Sportlehrer*innen in Kooperation aus. Bei den Kooperationslehrgängen gelten die Ausbildungsrichtlinien des jeweiligen Ausrichters und die Lehrgangsgebühren sind für Mitglieder des SBV, BSSA und TBRSV identisch.
Eine weitere Premiere bietet die neue Homepage zum DBS-Lehrgangsplan mit allen bundesweiten Qualifizierungsangeboten im Bereich Behinderten- und Rehabilitationssport. Dort könnt ihr mithilfe diverser Filterfunktionen das passende Angebot für euch heraussuchen.
Link zur Homepage: https://dbs-lehrgangsplan.de/startseite/
Wir freuen uns auf eure Anmeldungen!
Euer TBRSV e. V.
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Sehr geehrte Sportler – liebe Leser,
wir möchten Ihnen auf dieser Seite unser Blocksystem in Kurzfassung erläutern.
Grundlehrgang
Der Ausbildungsblock 10 / Grundlagenlehrgang ist für alle Lizenzen (mit Ausnahme der Sonderlehrgänge) Voraussetzung. In diesem werden grundlegende Informationen über Behinderungen gegeben sowie Informationen zum Sport mit behinderten, von Behinderung bedrohten und chronisch kranken Menschen vermittelt.
Dieser Grundlagenlehrgang umfasst insgesamt 90 LE und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Block 30 / Orthopädie
Der Block 30 beinhaltet alle wichtigen Informationen zum Rehabilitationssport bei Erkrankungen des Stütz und Bewegungsapparates / im Bereich der Orthopädie, wie z.B. die Wirbelsäule, das Schultergelenk, die Gelenke der unteren Extremitäten sowie Osteoporose und Krebserkrankungen. 90 LE sind beim Block 30 zu absolvieren.
Block 40 / Innere Medizin
Der Block 40 / Innere Medizin umfasst 120 LE. Er beschäftigt sich mit den Erkrankungen der Inneren Organe wie Herz-/Kreislauf-Erkrankungen, Asthma/Allergie, Diabetes mellitus, periphere arterielle Verschlusskrankheit & Nierenerkrankungen.
Des Weiteren reagieren der DBS und der TBRSV e.V. auf die verschiedenen Vorqualifizierungen unserer Ausbildungsteilnehmer mit Sonderlehrgängen:
XSonderlehrgang Orthopädie für Physiotherapeuten, Krankengymnasten & Ergotherapeuten
Auf Grund des Vorwissens können, Physiotherapeuten, Krankengymnasten und Ergotherapeuten einen Kompaktkurs für die Lizenz „Block 30“ belegen.
Dieser Lehrgang umfasst insgesamt 52 LE und benötigt keinen zusätzlichen Grundlagenlehrgang.
Um für den Sonderlehrgang zugelassen zu werden, muss die Ausbildungsurkunde beim TBRSV e.V. eingereicht werden.
Sonderlehrgang Orthopädie für vorqualifizierte Fitnesstrainer
Auf Grund der zahlreichen und sehr unterschiedlichen Ausbildungen im Fitnessbereich ist für die Teilnahme am Sonderlehrgang, das jeweilige Ausbildungszertifikat zum TBRSV e.V. zu senden. Die Zertifikate werden dann vom TBRSV e.V. überprüft und die Teilnahme am Ausbildungslehrgang bestätigt oder abgelehnt.
Dieser Lehrgang beinhaltet sowohl die Grundlagen als auch die benötigten Informationen für den orthopädischen Bereich des Rehabilitationssports und ist mit 90 LE festgesetzt.
Sonderlehrgang Orthopädie für Sportlehrer, Sportwissenschafler und Gymnastiklehrer
Auf Grund des Vorwissens können, Sportlehrer, Sportwissenschaftler und Gymnastiklehrer einen Kompaktkurs für die Lizenz „Block 30“ belegen. Dieser Lehrgang umfasst insgesamt 50 LE und benötigt keinen zusätzlichen Grundlagenlehrgang. Um für den Sonderlehrgang zugelassen zu werden, muss die Ausbildungsurkunde beim TBRSV e.V. eingereicht werden.
XSonstiges
Prüfen Sie unseren Lehrgangsplan für weitere Sonderlehrgänge. Bei Rückfragen können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren.
Es werden keine Ausbildungslehrgänge in den Profilen 50-80 angeboten, da bei einer aktuellen Bedarfsanalyse des TBRSV e.V. kein ausreichendes Interesse vorhanden war. Wenn Sie sich für diese Profile interessieren, erkundigen Sie sich bitte bei den anderen Landesverbänden nach Lehrgangsterminen.
Anmeldung
Für die Anmeldungen zu den jeweiligen Ausbildungen senden oder faxen Sie bitte folgendes Formular vollständig ausgefüllt an den TBRSV e.V.:
XAlle weiteren Informationen zum Aus- und Fortbildungssystem finden Sie unter Organisatorisches. Bitte lesen Sie auch die Ausbildungsordnung sorgfältig durch. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, stehen wir Ihnen telefonisch oder per Mail gerne zur Verfügung.
XUm die erworbenen Lizenzen zu verlängern, ist es notwendig, 15 LE als Fortbildung für das jeweilige Profil nachzuweisen. Dabei müssen 8 LE beim TBRSV e.V. oder einem anderen Behindertensportverband besucht werden. Weitere 7 LE können, sofern inhaltlich mit dem Profil der Lizenz übereinstimmend, anerkannt werden. Dabei umfasst ein Fortbildungstag beim TBRSV e.V. immer 8 LE. Es sind somit zwei Fortbildungstage notwendig.
Aufgrund dieser profilspezifischen Fortbildung werden die Lizenzen im Bereich Innere Medizin um 2 Jahre verlängert. Alle anderen Lizenzen werden um 4 Jahre verlängert.
Bitte beachten Sie, dass die Fortbildungen bis zum Ablauf der Lizenz realisiert werden müssen. Sollten Sie diese nicht erbracht haben, verfällt Ihre Lizenz und Sie müssen die Ausbildung erneut besuchen. Denken Sie bitte auch daran, dass Fortbildungen früh ausgebucht sein können. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um eine geeignete Fortbildung.
Bei ungültig gewordener Übungsleiterlizenz ist für den Verein eine Abrechnung des Rehabilitationssportes auf Verordnung durch den betreffenden Übungsleiter mit den Krankenkassen nicht mehr möglich.
Anmeldung
Für die Anmeldungen zu den jeweiligen Fortbildungen senden oder faxen Sie bitte folgendes Formular vollständig ausgefüllt an den TBRSV e.V.:
XVerschiedene Fortbildungen anderer Verbände und Organisationen werden von uns anerkannt. Es wird jedoch eine Fortbildung beim TBRSV e.V. vorausgesetzt. Andere Fortbildungen können nur in Absprache mit dem Lehrausschuss genehmigt werden und müssen in der Geschäftsstelle des TBRSV e.V. schriftlich eingereicht werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen in unseren Geschäftszeiten gerne zur Verfügung.
XDauer der Ausbildung
Die Ausbildung zum Fachübungsleiter „Rehabilitationssport“ muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen werden.
Zulassung zur Ausbildung
Für den Erwerb einer Fachübungsleiterlizenz „Rehabilitationssport“ sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Schriftliche Anmeldung durch einen Behindertensportverein oder eine -abteilung
- Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung, nicht online und nicht älter als 2 Jahre (berufliche Qualifikationen und Rettungsschwimmerausweis können moderat anerkannt werden)
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Durchführung der Ausbildungslehrgänge
Die Durchführung eines Lehrganges findet bei einer Teilnehmerzahl von mind. 10 Personen bis max. 20 Personen statt.
Lehrkräfte
Der Lehrausschuss akquiriert unter der Anleitung des/der Landeslehrwartes qualifizierte Lehrkräfte zur Ausbildung, die sich ebenfalls selbst fortbilden sollen.
Bestätigung der Ausbildung
Nach ordnungsgemäßer/erfolgreicher Teilnahme und erfolgter Zahlung der Lehrgangsgebühren erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung, die als Nachweis der Ausbildung anerkannt ist.
Pro Lehrgang können maximal 2 LE versäumt werden. Soll der Ausbildungslehrgang trotzdem anerkannt werden, ist eine schriftliche Ausarbeitung zu dem versäumten Ausbildungsinhalt in einem Umfang von 5 bis 10 Seiten erforderlich und in der Geschäftsstelle des TBRSV e.V. einzureichen.
Lehrgangsgebühren
Die Lehrgangsgebühren für die Ausbildung werden jährlich mit der Veröffentlichung des Lehrgangsplanes des TBRSV e.V. bekannt gegeben und gelten für alle Vereinsmitglieder des TBRSV e.V.
Vereinsmitglieder aus anderen Landesverbänden des Deutschen Behinderten-Sportverbandes müssen eine höhere Gebühr entrichten, die dem 2-fachen Wert entspricht. Teilnehmer, die keinem Mitgliedsverein des TBRSV e.V. angehören und nicht den Strukturen des Deutschen Behinderten-Sportverbandes zugeordnet sind, zahlen den 3-fachen Wert und sind nicht unfall- und haftpflichtversichert.
Die An- und Abreisekosten und die Kosten für die Übernachtung sind in den Lehrgangsgebühren nicht enthalten und müssen von den Lehrgangsteilnehmern selbst getragen werden.
Lizenzen
Nach der Absolvierung des jeweiligen Profils erfolgt beim TBRSV e.V. die Lizenzausstellung. Um eine Lizenz zu erhalten ist es nötig folgende Formalien beim TBRSV e.V. einzureichen:
- Lizenzantragsformular G1
- Erste Hilfe-Nachweis über 9 LE (nicht älter als 2 Jahre)
- Bei Sonderlehrgängen oder weiteren Anerkennungen die jeweilige Berufsurkunde bzw. Lizenz
- Hospitationen
- Passbild
Die Lizenzausstellung erfolgt nur nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs und erst wenn alle Formalien eingereicht wurden.
Weiterhin müssen folgende Sachverhalte beachtet werden:
- Die Lizenzverlängerung muss vor Ablauf der Lizenz mit 15 LE absolviert werden und mit der Originallizenz beim TBRSV e.V. eingereicht werden.
- Die Lizenzen entsprechen inhaltlich den Rahmenrichtlinien des Deutschen Behinderten-Sportverbandes und sind im gesamten Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig.
- Lizenzen werden grundsätzlich nur an Teilnehmer ausgestellt, welche in einem Mitgliedsverein des TBRSV e.V. tätig sind.
- Lizenzen werden stets an die Vereine versandt.
- Andere Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung.
Gültigkeit der Übungsleiterlizenzen
Bei Verstoß gegen die Satzungen oder Ordnungen des TBRSV e.V. können die Lizenzen des TBRSV e.V. den betreffenden Übungsleitern entzogen werden.
Übungsleiterlizenzen sind im gesamten Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes / Deutschen Behindertensportverbandes gültig.
Dauer der Gültigkeit
Die Dauer der Gültigkeit einer Übungsleiterleiterlizenz beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet mit Ablauf des zweiten bzw. vierten Kalenderjahres nach Erwerb.
Mit dem Erwerb einer Übungsleiterlizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen. Die notwendige zeitliche und inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge machen Fortbildungen notwendig.
XÜbungsleiter Rehabilitationssport | Dauer der Gültigkeit |
---|---|
Bereich Stütz- und Bewegungsapparat, Block 30 | 4 Jahre |
Bereich Innere Organe, Block 40 | 2 Jahre |
Bereich Sensorik, Block 50 | 4 Jahre |
Bereich Zentrales und Peripheres Nervensystem, Block 60 | 4 Jahre |
Bereich Geistige Behinderung, Block 70 | 4 Jahre |
Bereich Psychische Erkrankungen, Block 80 | 4 Jahre |
Die Fortbildungsnachweise sollen unaufgefordert zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Gültigkeit der Lizenz abläuft, in der Geschäftsstelle des TBRSV e.V. zur Verlängerung eingereicht werden.
Eine Verlängerung der Übungsleiterlizenz erfolgt nach schriftlichem Antrag (Formblatt G1) durch den Mitgliedsverein des TBRSV e.V. für den betreffenden Übungsleiter und nach Einreichung der Originallizenz, der Fortbildungslehrgänge und des aufgefrischten Erste Hilfe-Lehrgangs.
Dementsprechend werden auch die Originallizenz und Originalbelege in der Regel an den Mitgliedsverein zurückgesendet.
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